Allgemeine Vertragsbedingungen der Akademie Sprachenschule Siegerland GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen für Kurse der „Abendschule“ (Sprachenschule für Erwachsene) der Akademie 
Sprachenschule Siegerland GmbH 

Die Bildungsmaßnahmen der Akademie Sprachenschule Siegerland GmbH (im folgenden "SPS") werden laut neuestem Angebot und unter Berücksichtigung der folgenden 
Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil  sind, durchgeführt.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1.  
An Bildungsmaßnahmen der SPS kann jeder teilnehmen. Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen 
bestehen, müssen diese von dem / der Teilnehmer/in (im folgenden "TN") erfüllt werden. Die Zulassungsbedingungen sind den 
Lehrgangsangeboten zu entnehmen und / oder im Sekretariat zu erfragen.

1.2.    
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich die SPS die fristlose 
Vertragskündigung vor.

1.3.    
Über Ausnahmen zu Punkt 1.1. entscheidet die SPS.  


2. Anmeldung
Die Teilnahme  setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. Bei Minderjährigen ist 
die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.  

3. Gebühren
3.1.    
Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Kurse ist dem jeweils 
gültigen Lehrgangsangebot zu entnehmen oder im Sekretariat zu erfahren. 

3.2.    
Die Kosten für Lehrmaterial und etwaige interne oder externe Prüfungen sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten und müssen 
gesondert entrichtet werden.

3.3.    
Bei manchen Kursen kann eine Ratenzahlung in gleichlautenden Raten vereinbart werden. Die Raten sind grundsätzlich jeweils zum 1. 
eines Monats im voraus fällig. 

4. Durchführung / Rücktritt
4.1.    
Der Beginn eines Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann der Lehrgang verschoben, abgesagt 
oder zu gesonderten Bedingungen durchgeführt werden. Haben sich zu einem Abendkurs zwischen 6 – 9 Teilnehmer verbindlich angemeldet, 
so werden 10 Abende à lediglich 90 Minuten durchgeführt. Ab 10 Teilnehmern findet der Kurs, wie im Programm angegeben, an 10 Abenden 
à 120 Minuten statt. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Kursabsage in voller Höhe erstattet. 

4.2.    
Eine Anmeldebestätigung seitens der SPS erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung.  Für die Fälle, die im Rahmen von  
Punkt 4.1. aufgeführt sind, werden die Teilnehmer von der SPS informiert.

4.3.    
Die SPS behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung der / des zuständigen Dozenten/in die vorgesehene Abfolge einzelner 
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer/innen unverzüglich benachrichtigt.

4.4.    
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Abendkurs oder an einer nebenberuflichen Ausbildung der Akademie Sprachenschule Siegerland 
GmbH kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt 14 Tage vor Beginn des 
Kurses. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf erhält der / die TN/in die Lehrgangsgebühren erstattet, sofern diese 
bereits bezahlt worden sind. Bei Kursen, die an 10 Abenden stattfinden, ist eine Kündigung bei oder nach Kursbeginn nicht mehr möglich. Bei 
Kursen, die länger als 3 Monate dauern, ist eine schriftliche Kündigung 2 Wochen zum Monatsende möglich. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist 
der Tag des Eingangs der Kündigung bei SPS.

4.5.    
Bei einer Verschiebung des Lehrgangs gemäß Punkt 4.1. oder 4.2. über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht der TN. In diesem Fall 
hat der / die TN/in die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 
 
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden 8 % Verzugszinsen fällig. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem / der TN/in kann nach 
eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von € 10,00 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der / 
die TN/in weist der SPS nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Bei Nichteinlösung einer von der SPS als 
Lastschrift erhobenen berechtigten Forderung erhöht sich diese Forderung um die aufgrund der Nichteinlösung nachweislich entstandenen 
Bankgebühren (derzeit € 6,00) zuzüglich einer Verwaltungspauschale von € 3,00, es sei denn, der / die TN/in weist der SPS nach, dass ein 
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

6. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften  
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Informations- und Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) statt. 
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Maßnahmeabwicklung und für spätere Informationen 
durch die Akademie in der EDV erfasst und verarbeitet werden. 
Selbstverständlich sind wir jederzeit bereit, unseren Teilnehmern gemäß BDSG Auskunft über sämtliche personenbezogene bei uns 
gespeicherte Daten zu erteilen. Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes können Sie gegebenenfalls die Berichtigung, 
Löschung oder Sperrung ihrer Daten verlangen.
 
Stand: Januar 2010